Genossenschaft

Eine Genossenschaft ist eine Vereinigung von Arbeiter und Bauern, Handwerkern und Ingenieuren, Werktätigen und Dienstleistern die sich zu einem gemeinsamen Handeln entschlossen haben. Beispiele sind Bau- und Agrargenossenschaften, Produktions- und Handelsgenossenschaften, aber auch Akkumulations- und Zirkulationsgenossenschaften wie die Sparda- und Volksbank. Nach dem deutschen Genossenschaftsgesetz (GenG) ist eine Genossenschaft eine Gesellschaft mit offener Mitgliederzahl, welche sich zur Förderung des wirtschaftlichen Erwerbs zusammen geschlossen haben. Das Ziel einer Genossenschaft ist die umfassende Befriedigung der Bedürfnisse ihrer Mitglieder durch kooperative Produktion, gerechte Distribution und individuelle Konsumtion. Ein Zusammenschluß wird durch die Eintragung in das Handelsregister zur juristischen Person (§§ 13+17.1 GenG). Auch vor der Eintragung in das Handelsregister ist der Zusammenschluß im Innenverhältnis bereits handlungsfähig (§ 10 GenG). Bei entsprechendem Statut sind die einzelnen Mitglieder nach außen nur mit ihrem Pflichtanteil am Geschäftsvermögen der Genossenschaft beschränkt haftbar. Im Innenverhältnis gelten die schuldrechtlichen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches.