Währungsrecht

„Das Währungsrecht stellt die rechtlichen Instrumente für die Schöpfung von Zentralbankgeld bereit und überträgt der Zentralbank im selben Akt die Aufgaben der Währungssicherung vermittels der kontrollierten Bereitstellung dieses in Banknoten verkörperbaren Rechtskonstruktes.“ HK,S.15