Buchgeld

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„Buchgeld ist ein rechtliches Konstrukt, welches an keinerlei materieller Substanz mehr gebunden ist, sich aber in das Währungsecht einfügen muß.“ HK,S.15
„Als Buchgeld gelten Einlagen, die der Vermögensanlage dienen.“ HK,S.58

Querverweise

Giralgeld
Geldschöpfung