Rätedemokratie

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„In der Urform der Rätedemokratie stellt das Volk seine Regierungs-Kandidaten in Versammlungen auf und wählen diesen direkt. Die Wähler können die Gewählten auch jederzeit wieder abberufen, z.B. dann, wenn er nicht mehr die Interessen der Wähler vertritt.“ Jürgen Elsässer in COMPACT 9/2018